Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021
Informationen
- Datum
- 28. November 2021
- Kontakt
- Michael Christen, Stadtschreiber & Thomas Weingart, Stadtpräsident
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative Bestimmung der Bundesrichter/innen im Losverfahren ( Justiz-Initiative)
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Kommunale Vorlagen
Revision Rahmennutzungsplan - Botschaft des Stadtrates zur Urnenabstimmung vom 28. November 2021
- Beschreibung
Baureglement und Zonenplan der Stadt Bischofszell stammen aus dem Jahr 2005. Gemäss Raumplanungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Planung im Abstand von 10 bis 15 Jahren umfassend zu überprüfen. Die sogenannte Nutzungsplanung legt die zulässige Nutzung des Bodens für alle und damit insbesondere auch für die Grundeigentümer verbindlich fest. Zweck und Mass der Bodennutzung werden für ein bestimmtes Gebiet parzellenscharf definiert und jedes Grundstück einer bestimmten Nutzungszone zugewiesen. Eine zentrale Funktion des Nutzungsplans besteht in der Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet, resp. der Ausscheidung von Bau- und Nichtbauzonen. Über diese Nutzungsplanung entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 28. November 2021 an der Urne.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Name | |||
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Revision_Rahmennutzungsplan_28-11-2021_WEB.pdf (PDF, 6.68 MB) | Download | 0 | Revision_Rahmennutzungsplan_28-11-2021_WEB.pdf |
Ausschnitt_10000_A3_ost_20211011.pdf (PDF, 5.87 MB) | Download | 1 | Ausschnitt_10000_A3_ost_20211011.pdf |
Ausschnitt_10000_A3_west_20211011.pdf (PDF, 4.87 MB) | Download | 2 | Ausschnitt_10000_A3_west_20211011.pdf |
Erlauternder_Bericht.pdf (PDF, 5.17 MB) | Download | 3 | Erlauternder_Bericht.pdf |