Vernehmlassung zur Bereinigung der teilgenehmigten Ortsplanung
Die Gemeinden überarbeiten in der Regel alle 10 bis 15 Jahre ihren Rahmennutzungsplan. Dazu gehören der Zonenplan und das Baureglement. In Bischofszell wurde der Prozess im Jahr 2016 angestossen und dauerte mehrere Jahre. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem revidierten Rahmennutzungsplan schliesslich im November 2021 an der Urne zugestimmt. Das kantonale Departement für Bau und Umwelt hat die Ortsplanrevision in der Folge teilgenehmigt. Gleichzeitig hat sie den Stadtrat beauftragt, verschiedene noch nicht genehmigungsfähige Punkte nachzubessern. Die teilgenehmigte Ortsplanrevision wurde im Februar 2023 in Kraft gesetzt.
Umsetzung der Kleinsiedlungsverordnung
Mittlerweile wurden alle Bereinigungen vorgenommen. Dabei ist vor allem die vorgesehene Zuweisung der Weiler «Hackbere (Hackborn)» und «Kenzenau» in eine sogenannte Erhaltungszone zentral. Dieses Vorgehen richtet sich nach neuen Verordnungsbestimmungen, wonach heute in Bauzonen gelegene Weiler und Kleinsiedlungen aufgrund ihrer Ausprägung und basierend auf Bundesrecht einer geeigneten Zone des Nichtbaugebiets zugewiesen werden müssen. In Erhaltungszonen besteht mehr Spielraum als in reinen Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzonen. An- und Kleinbauten sowie Ersatzbauten dürfen weiterhin erstellt werden. Bestehende Bauten dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder umgenutzt werden, wenn die Charakteristik der Gebäude im Wesentlichen erhalten bleibt. Ersatzbauten sind zulässig. Sie sind grundsätzlich an gleicher Stelle, mit gleichem Volumen und gleicher Charakteristik zu erstellen. Es ist unzulässig, für eine freistehende Ökonomiebaute eine Ersatzbaute zu erstellen, wenn die Ersatzbaute Wohnzwecken dienen soll. Neubauten sind zulässig, wenn sie landwirtschaftlich begründet oder standortgebunden sind. Sie haben sich in Stellung, Volumen und Charakteristik den bestehenden Bauten anzupassen.
Urnenabstimmung im kommenden Jahr
Zur Bereinigung der teilgenehmigten Ortsplanung wird in der ersten Jahreshälfte 2025 das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Vorgängig ist die Bevölkerung eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Sämtliche Unterlagen und ein erläuternder Bericht sind auf der Website der Stadt aufgeschaltet. Stellungnahmen können bis am 28. Februar 2025 per E-Mail bei der Stadtkanzlei, stadtkanzlei@bischofszell.ch oder per Post an den Stadtrat, Rathaus, Marktgasse 11, 9220 Bischofszell eingereicht werden. Die Urnenabstimmung findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.
Stadtkanzlei
Michael Christen, Stadtschreiber
- Website
- http://www.bischofszell.ch
Zugehörige Objekte
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20230904_Liste_Naturobjekte_fuer_Reglement (PDF, 58.04 kB) | Download | 0 | 20230904_Liste_Naturobjekte_fuer_Reglement |
20230904_ZPA_Anderungsplan_Hauswiese (PDF, 404.13 kB) | Download | 1 | 20230904_ZPA_Anderungsplan_Hauswiese |
20230904_ZPA_LWZ_Hauswiese (PDF, 1.03 MB) | Download | 2 | 20230904_ZPA_LWZ_Hauswiese |
20230907_Richtplananderungstabelle_Bischofszell (PDF, 40.85 kB) | Download | 3 | 20230907_Richtplananderungstabelle_Bischofszell |
20240711_Zonenplananderungstabelle_Richtplananderungstabelle (PDF, 44.2 kB) | Download | 4 | 20240711_Zonenplananderungstabelle_Richtplananderungstabelle |
20241025_Teilrichtplan_Verkehr_Haldenstrasse (PDF, 3.98 MB) | Download | 5 | 20241025_Teilrichtplan_Verkehr_Haldenstrasse |
20241113_Baureglement Bereinigung nach Genehmigung_synoptisc (PDF, 511.41 kB) | Download | 6 | 20241113_Baureglement Bereinigung nach Genehmigung_synoptisc |
20241113_Bericht_Artikel.47_Teilrevision_Erhaltungszone (PDF, 5.21 MB) | Download | 7 | 20241113_Bericht_Artikel.47_Teilrevision_Erhaltungszone |
20241113_ZPA_Erhaltungszone (PDF, 2.62 MB) | Download | 8 | 20241113_ZPA_Erhaltungszone |
20241113_ZPA_Erhaltungszonen_Anderungsplan (PDF, 522.04 kB) | Download | 9 | 20241113_ZPA_Erhaltungszonen_Anderungsplan |
Bereinigung ROP_Begleittext Vernehmlassung (PDF, 141.63 kB) | Download | 10 | Bereinigung ROP_Begleittext Vernehmlassung |