Modellluftfahrzeuge und Drohnen um Flugplätze

LSZV Sitterdorf
Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen mit einem Gewicht zwischen 0.25 und 30 kg in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes ist untersagt.

Ausnahmebewilligungen können bei dem/den entsprechenden Flugplatzleiter/n angefragt werden. E-Mail: flugplatzleitung@erlebnisflugplatz.ch

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen.html

Informationen

Datum
24. Dezember 2016
Herausgeber/-in
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Dokumente

Name
Schutzzone Drohnen (JPG, 191.84 kB) Download 0 Schutzzone Drohnen

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