Gastgewerbewesen
Der Vollzug des Gastgewerbewesens obliegt im Kanton Thurgau den Gemeinden. Als Patentbehörde sind sie insbesondere zuständig für:

  • Erteilung von Gastgewerbepatenten und Gastgewerbebewilligungen
  • Erteilung von Patenten für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken
  • Bewilligungen für Spielautomaten
  • Bewilligungen für Gartenwirtschaften auf dem öffentlichen Grund
  • Erteilung von Bewilligungen für Verlängerungen und Freinächte

Für Fragen zum Gastgewerbewesen steht Ihnen die Stadtkanzlei gerne zur Verfügung stadtschreiber@bischofszell.ch

Link: Gastgewerbe

Zugehörige Objekte

Name
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