Informationen aus den Sitzungen von Stadtrat und Geschäftsleitung
Erteilte Baubewilligungen
Bauherr: Tanja und Kevin Zbinden, Dorfstrasse 17c, 9223 Halden
Projekt: Erstellung Sitzplatzüberdachung und Vordach Haustüre
Lage: Dorfstrasse 17c, Parzelle 3187, Halden
Bauherr: Haag + Wild Treuhand AG, Herrenhofstrasse 36, 9244 Niederuzwil
Projekt: Erstellung von sechs zusätzlichen Aussenparkplätzen
Lage: Rofenstrasse 3, Parzelle 1424, Bischofszell
Bauherr: Verena und Florian Räss, Gabris 5, 9515 Hosenruck
Projekt: Erstellung Aussensauna auf Balkon
Lage: Schweizersholzstrasse 3, Parzelle 1424, Bischofszell
Bauherr: Mauro Canal, Marktgasse 3, 9220 Bischofszell
Projekt: Energetische Sanierung Fenster Ostfassade, Haustüre und Innentüre
Terrasse
Lage: Marktgasse 3, Parzelle 154, Bischofszell
Bauherr: Fresh Food & Beverage Group AG, Industriestrasse 1, 9220 Bischofszell
Projekt: Parkplatzumgestaltung Süd
Lage: Nordstrasse, Parzelle 419, Bischofszell
Bauherr: Papeterie Sauder GmbH, Neugasse 11, 9220 Bischofszell
Projekt: Umbau Geschäfts- und Wohnhaus mit Einbau von zwei Wohnungen
im 1. OG
Lage: Neugasse 11, Parzelle 101, Bischofszell
Bauherr: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich
Projekt: Umbau / Einbau Verkaufsgeschäft DENNER
Lage: Obertor 7, Parzelle 363, Bischofszell
Bauherr: Peter Rutz, Haslerenstrasse 3, 9223 Schweizersholz
Projekt: Erstellung Gartenhaus
Lage: Haslerenstrasse 3, Parzelle 2729, Schweizersholz
Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)
Der Stadtrat heisst die durch die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell überarbeitete generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) gut.
Die hohen Anforderungen an das Lebensmittel Trinkwasser verpflichtet die Wasserversorgungen, ihre Netze und Anlagen laufend an die wachsenden und sich verändernden Aufgabenstellungen anzupassen und bei Bedarf auszubauen. Im Rahmen ihres Versorgungsauftrages und gestützt auf das Wassernutzungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, eine generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) als Grundlage für die Wasserversorgung zu erstellen. In der GWP werden vor allem die Themen Wasserbedarf, Wasserbeschaffung, Infrastruktur sowie Löschwasserversorgung behandelt. Die GWP muss in einem nächsten Schritt noch durch die kantonalen Stellen genehmigt werden.
Vorprojekt Oberflächenabfluss Riet- und Huswies/Stocken
Im Gebiet Riet- und Huswies/Stocken kam es bei starken Regenfällen in den vergangenen Jahren immer wieder zu Überschwemmungen von Wohnhäusern durch abfliessendes Oberflächenwasser. Der Stadtrat hat durch ein Ingenieurbüro ein Vorprojekt «Oberflächenabfluss Bischofsberg» ausarbeiten lassen, welches die Situation vor Ort durch wirksame Massnahmen verbessern soll. Dieses sieht in einer ersten Teiletappe die Erstellung eines Entwässerungsgrabens oberhalb des Wohnquartiers Riet- und Huswies vor. Die Ableitung soll über den Stockerweidbach erfolgen. Vermag dieser nicht alles Oberflächenwasser aufzunehmen, wird ein Überlauf aktiviert, welcher das Wasser mittels eines kleinen Erdwalls um das Quartier leiten soll. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden an einer Informationsveranstaltung zeitnah über das Vorprojekt und die vorgesehenen Massnahmen orientiert. Im Anschluss soll ein entsprechendes Bauprojekt ausgearbeitet werden.
Überprüfung zur Aufhebung diverser Sondernutzungspläne
Die im Februar 2023 teilweise in Kraft gesetzte Ortsplanung wurde an die neue kantonale Planungs- und Baugesetzgebung angepasst. In diesem Zusammenhang müssen auch die bestehenden Sondernutzungspläne (Arealüberbauungspläne, Gestaltungspläne, Quartierpläne) bis spätestens Ende 2027 an die neurechtlichen Messweisen angepasst werden. Eine detaillierte Analyse hat ergeben, dass verschiedene Sondernutzungspläne in Bischofszell veraltet sind oder ihren Zweck erfüllt haben. Sie sollen daher vollständig oder teilweise ausser Kraft gesetzt werden. Der Stadtrat gibt die entsprechenden Unterlagen für eine Vorprüfung durch die kantonalen Stellen frei. Sobald diese durchgeführt ist, erfolgt ein öffentliches Mitwirkungsverfahren.
Inkraftsetzung Gewässerraumlinien der Grenzgewässer zu Kradolf-Schönenberg
Der Stadtrat setzt die durch das kantonale Departement für Bau und Umwelt genehmigten Gewässerraumlinien der Grenzgewässer zu Kradolf-Schönenberg auf den 1. Dezember 2024 in Kraft. Konkret betroffen sind der «Rütibach» und der «Ällbogenbach» in Schweizersholz. Mit dem Gewässerraum wird entlang von Bächen ein Korridor definiert, der primär sicherstellen soll, dass Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz sowie die Gewässernutzung sind dabei zentrale Elemente.
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Bischofszell, 9. Dezember 2024
Michael Christen, Stadtschreiber / Thomas Weingart, Stadtpräsident
- Website
- http://www.bischofszell.ch
Zugehörige Objekte
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