Ersatzwahl für ein Mitglied im Stadtrat Bischofszell

21. November 2024
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrats endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 24. März 2025. Alle Informationen zu Voraussetzungen und Fristen stehen online zur Verfügung.

Der amtierende Stadtrat Jorim Schäfer tritt Ende Juni 2025 zurück. Es wird deshalb eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2027 durchgeführt.

Die Urnenwahl findet am 18. Mai 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 22. Juni 2025 durchgeführt.  Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sind bei Majorzwah­len Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 24. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei, Marktgasse 11, Rathaus, 9220 Bischofszell, einzureichen. Später eingereichte Kandidaturen können für die Aufnahme auf der Namenliste nicht berücksichtigt werden. Es können jedoch auch Personen gewählt werden, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn, im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten, zu unterzeichnen. Vom Volk gewählte Personen können ihr Amt nur ausüben, wenn sie Wohnsitz im Amtsgebiet haben.

Die offiziellen Wahlvorschlagformulare sind auf der Website www.bischofszell.ch aufgeschaltet oder können auf Anfrage bei der Stadtkanzlei bezogen werden.

 

Bischofszell, November 2024
Stadtkanzlei Bischofszell

Stadtrat vor Thurbrücke

Zugehörige Objekte

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