Einzugsanzeige (nur für Vermieter)
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 424 24 34 | einwohnerdienste@bischofszell.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Bemerkung
§ 8. 1 Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
1. die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
2. auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt.
2 Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.