Informationen aus den Sitzungen von Stadtrat und Geschäftsleitung
Erteilte Baubewilligungen
Bauherr: Benjamin und Daniela Schöll, Wiesenstrasse 8, 9220 Bischofszell
Projekt: Abbruch Garage und Anbau Wohnhaus, Neubau Anbau Wohnhaus
und Carport
Lage: Wiesenstrasse 9, Parzelle 962, Bischofszell
Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen
Projekt: Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor der
Mobilfunkanlage (keine Änderung der Anlage)
Lage: Poststrasse 8, Parzelle 75, Bischofszell
Bauherr: Swisscom (Schweiz) AG, Dürrenmattstrasse 9, 9001 St. Gallen
Projekt: Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor der
Mobilfunkanlage (keine Änderung der Anlage)
Lage: Industriestrasse 1.8, Parzelle 850, Bischofszell
Bauherr: Andreas Iten, Fabrikstrasse 12, 9220 Bischofszell
Projekt: Abbruch Unterstand, Neubau Garage mit Werkstatt
Lage: Fabrikstrasse 12.1, Parzelle 481, Bischofszell
Bauherr: Larissa Iten, Fabrikstrasse 12, 9220 Bischofszell
Projekt: Umnutzung Laden zu Café / Konditorei
Lage: Obergasse 5, Parzelle 25, Bischofszell
Bauherr: Karin und Marco Regli, Sonnenstrasse 14, 9220 Bischofszell
Projekt: Ersatz Luft/Wasser Wärmepumpe durch Sole/Wasser Wärmepumpe
Lage: Sonnenstrasse 14, Parzelle 1063, Bischofszell
Bauherr: Werner Popp, Bruggmühle 1, 9220 Bischofszell
Projekt: Erstellung PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Haus
Lage: Bruggmühle 2.1, Parzelle 762, Bischofszell
Tempo 30 an der Graben- und Bahnhofstrasse – Zwischenbericht liegt vor
Als Lärmschutzmassnahme wurde vor einem Jahr durch den Kanton auf der Graben- und Bahnhofstrasse, im Abschnitt Bahnhof bis Sitterbrücke, Tempo 30 km/h eingeführt. Seit der Einführung betreibt das kantonale Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma ein umfassendes Monitoring, um die Wirksamkeit der Massnahme zu überprüfen. Dabei wurden mittels einer fix installierten Monitoringanlage die gefahrene Geschwindigkeit und das Verkehrsaufkommen messtechnisch erfasst. Der Strassenverkehrslärm wurde mit einem Schallpegelmesser detektiert. Dem Stadtrat liegt ein Zwischenbericht per Dezember 2024 vor. Aus diesem geht hervor, dass die Lärmreduktion sowohl am Tag wie auch in der Nacht als wahrnehmbar eingestuft wird. Die lärmreduzierende Wirkung liegt bei Tag und Nacht bei je 2.4 dB (A). Ein gesundes Gehör kann gemäss Bericht bei guten Bedingungen und im direkten Vergleich Pegel von 1 dB unterscheiden. Eine Reduktion von rund 2.5 dB (A) entspricht, physikalisch betrachtet, einer Verkehrsreduktion von ca. 40%. Das Monitoring soll noch bis im Sommer 2025 weiter betrieben werden. Zusätzlich möchte das Tiefbauamt im Frühjahr eine Bodenmarkierung «30» anbringen, dies zur besseren Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit
Zusammenarbeit Sicherheitsdienst
Die Stadt arbeitet seit anfangs 2025 mit einem neuen Sicherheitsdienst zusammen. Die Firma A.T.S Sicherheitsdienst Romanshorn unterstützt die Stadtpolizei in den Bereichen Nachtparkkontrolle, Gemeindesicherheits- und Patrouillendienst sowie bei der Kontrolle und im Ordnungsbussenwesen des ruhenden Verkehrs. Der Stadtrat nimmt die zuständigen Mitarbeitenden des Sicherheitspartners in Pflicht und überträgt ihnen die entsprechenden stadtpolizeilichen Aufgaben.
Gewässerraumausscheidung Thur – Start Mitwirkungs- und Auflageverfahren
Im Gewässerschutzgesetz sind seit 2011 neue Bestimmungen zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern in Kraft. Mit dem grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum wird entlang von Bächen ein Korridor definiert, der primär sicherstellen soll, dass Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Mit der Festlegung des minimalen grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums gelten die Nutzungseinschränkungen des Gewässerschutzgesetzes. Das bedeutet, dass innerhalb des Gewässerraums nur noch eine extensive Bewirtschaftung und Nutzung möglich ist. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Gewässerraum für die Flüsse und folglich auch für die Thur festzulegen.
Gemeinsam mit anderen Mittelthurgauer Gemeinden wurde ein Entwurf der Gewässerraumlinien Thur erarbeitet. Es wird ein gemeinsames Mitwirkungs- und Auflageverfahren durchgeführt. Dieses startet mit einer Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundeigentümer am Dienstag, 29. April um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Bürglen (Friedhofstrasse 7). Die persönlichen Einladungen folgen noch.
Wahl Ersatzmitglied der Schlichtungsbehörde im Mietwesen
Der Stadtrat wählt Barbara Frei aus Bischofszell als neues Ersatzmitglied in der Funktion als Vertretung Mieterinnen und Mieter in die Schlichtungsbehörde im Mietwesen. Sie ersetzt Marc Freiberger, welcher wegzugsbedingt aus der Behörde ausgeschieden ist.
Gastgewerbebewilligung «Bistro/Cafe Topolino»
Jawdat Ayache aus Frauenfeld wird eine Bewilligung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit für die Führung des Bistro/Cafe Topolino, Grubplatz 8, Bischofszell erteilt.
Baubewilligungspflicht prüfen lohnt sich – die Bauverwaltung hilft
Der Stadtrat muss ein nachträglich eingereichtes, nicht bewilligungsfähiges Baugesuch für verschiedene Bauten ausserhalb der Bauzone ablehnen. Gleichzeitig wird der Rückbau verfügt. In diesem Kontext bittet der Stadtrat die Bevölkerung, Bauvorhaben rechtzeitig und sorgfältig auf deren Bewilligungspflicht zu prüfen. Auch potenziell kleinere bauliche Veränderungen oder Kleinbauten wie zum Beispiel Gartenhäuser oder Kleintierställe bedingen unter Umständen ein Baugesuch. Die Bauverwaltung unterstützt gerne und steht für Auskünfte zur Verfügung.
Bischofszell, 19. Februar 2025
Michael Christen, Stadtschreiber / Thomas Weingart, Stadtpräsident
- Website
- http://www.bischofszell.ch
Zugehörige Objekte
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