Erweiterung von Tempo-30-Zonen auf Quartierstrassen
Bereits seit einigen Jahren gilt durch die meisten Wohnquartiere eine Tempo-Beschränkung 30 km/h. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wurde im Teilrichtplan Verkehr als Massnahme definiert, dass die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in sämtlichen Wohngebieten gefördert werden soll. Die Tempobeschränkungen sollen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren steigern. In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsingenieurbüro widmer ag, Frauenfeld, hat der Stadtrat aufgrund von verschiedenen Kriterien weitere Abschnitte definiert, für welche Tempo-30-Zonen sinnvoll sind. Es handelt sich dabei um sogenannte «nicht verkehrsorientierte Strassenabschnitte». Damit einhergehen sollen teilweise weitere verkehrsberuhigende Massnahmen wie zum Beispiel bauliche Elemente. In einem nächsten Schritt wird zudem für die Altstadt die Einführung von Begegnungszonen geprüft, dies auf Wunsch des Quartiervereins.
Einwendungsverfahren ab dem 25. Oktober
Die Situations- und Signalisationspläne für die Verkehrsanordnungen können ab dem 25. Oktober 2024 für 20 Tage bei der Bauverwaltung, Kornhalle, Bahnhofstrasse 5, Bischofszell eingesehen werden. Innerhalb dieser Zeit können schriftliche Einwendungen gegen die Massnahmen beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt das baurechtliche Auflagenverfahren.
Stadtkanzlei
Michael Christen, Stadtschreiber
Für folgende Quartierstrassenabschnitte sind Tempo-30-Zonen vorgesehen:
- Hasleren Schweizersholzzwischen den Einmündungen in die Schweizersholzstrasse und in die Brugglenstrasse
- Dörfli Schweizersholz
Abschnitt Einmündung Brugglenstrasse bis zum nördlichen Rand des Siedlungsgebiets des Weilers - Halden
Erweiterung auf das gesamte Siedlungsgebiet - Hackborn (Hackbere)
zwischen der Einmündung in die Schweizersholzstrasse bis zum nördlichen Rand des Siedlungsgebiets - Östliche Lettenstrasse
Erweiterung der Tempo-30-Zone Letten bis zur Einmündung Ibergstrasse - Obidörfli
zwischen den Einmündungen in die Ibergstrasse und die Industriestrasse - Bleicherweg
zwischen den Einmündungen in die Gihlstrasse im Südwesten und in die Fabrikstrasse im Nordosten - Weidstrasse
innerhalb dicht besiedeltem Gebiet, zwischen der Einmündung in die Niederbürerstrasse bis zur Parzelle 1844. - Alte Niederbürerstrasse
Erweiterung der Tempo-30-Zone zwischen den Einmündungen der Sonnenstrasse in die Poststrasse und der Alten Niederbürerstrasse in die Bahnhofstrasse - Schützengütlistrasse
Erweiterung der Tempo-30-Zone Türkeistrasse auf alle Abschnitte südlich der Bahnlinie bis zur Einmündung in die Steigstrasse - Sattelbogen
Erweiterung der Tempo-30-Zone bis zur Einmündung Sattelbogenstrasse in die Stockenerstrasse - Rietwies
Rietwiesstrasse, Huswiesstrasse, Stockerweidstrasse
- Website
- http://www.bischofszell.ch