Licht aus nach 23 Uhr
Seit diesem Jahr ist auf dem Bischofszeller Gemeindegebiet geregelt, bis wann privat beleuchtete Häuser, Balkone und Gärten die Nacht erhellen dürfen. Die Lichtquellen sind während der Zeit von 23 bis 6 Uhr vollständig auszuschalten. So steht es im Reglement, das die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor einem Jahr verabschiedet haben. Praktische Zeituhren können die Schaltzeiten einschränken. Solche sind im Fachhandel für rund 20 Franken erhältlich.
Schaufenster und Bildschirme abschalten
Auch einige Schaufenster und Bildschirme sind in unserer Stadt noch immer unnötigerweise über Nacht eingeschaltet. Hier gilt die Abschaltpflicht zwischen 23 und 6 Uhr ebenso. Hauseingänge, Garageneinfahrten und Vorplätze benötigen keine dauerhafte Beleuchtung. Kunstlicht verwirrt Vögel und Insekten. Auch die Kantonspolizei empfiehlt zum Schutz gegen Einbrecher Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter oder Zufallsgeneratoren.
Strassenbeleuchtung wird überprüft
Und was ist mit der Strassenbeleuchtung? Die Technischen Gemeindebetriebe haben das Thema zusammen mit den Gemeinden Bischofszell und Zihlschlacht-Sitterdorf aufgegriffen. Ein Konzept soll festhalten, wo die nächtliche Beleuchtung - zum Beispiel aus Sicherheitsgründen - Sinn macht und wo nicht. Am Konzept wird aktuell gearbeitet. Es wird im kommenden Jahr der Bevölkerung vorgestellt und danach Schritt für Schritt umgesetzt. Das ist technisch und finanziell herausfordernd und wird etwas dauern. (red.)
- Website
- http://www.bischofszell.ch